Allgemeine Maklergeschäftsbedingungen

  1. Die Maklerfirma Jeetzel-Immobilien – Regina Schmidt -, An der St. Johanniskirche 2,
    29439 Lüchow (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die
    Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe
    zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer (z.Zt. 19,00 %):
    a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 3,00 % vom Kaufpreis;
    b) bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften ein
    Monatspreis; dies sind die vom Objektabnehmer zu zahlenden Beträge zzgl. aller
    sonstigen Zuwendungen und Geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten
    und etwaiger Mehrwertsteuer.
    Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom
    Objektabnehmer an den Makler zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot
    nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.
  2. Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch innerhalb
    von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines
    Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5,00 % über
    dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB, mindestens jedoch 6,00 % zu zahlen. Dem
    Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser
    Höhe entstanden ist.
  3. Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
  4. Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen – insbesondere des
    Nachweises an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch
    den
    Makler gestattet. Andernfalls haftet er – unbeschadet eines weiteren
    Schadensersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die
    entgangene Provision.
  5. Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens
    aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen.
    Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des
    Maklers.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er
    von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.
  7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss
    eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden.
  8. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf
    vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die
    Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 2 Jahre und beginnt mit Entstehen des
    Anspruchs.
    Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten,
    Beschreibungen u.Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.
  9. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu
    vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
  10. Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist 29451 Dannenberg/Elbe der Erfüllungsort und
    Gerichtsstand.